Dies ist zunächstmal eine ganz legitime Frage. Schließlich wird ein privater Käufer u.U. gerne eine Probefahrt machen um zu testen, ob das KFZ technisch seinen Erwartungen entspricht.
Auch wird ein privater Käufer, so er beispielsweise nicht in selbiger Stadt wie der Verkäufer wohnt, nicht unbedingt Zeit und Lust haben, zweimal für einen Kauf unterwegs zu sein.
Allerdings beinhaltet der Verkauf eines noch zugelassenen Fahrzeuges durchaus auch Risiken die den Anbieter dazu veranlassen sollten, schon genau zu prüfen, wem er das noch zugelassene Auto überlässt.
Risiken:
Der Käufer ist zwar gesetztlich dazu verpflichtet, ein noch zugelassenes KFZ binnen 7 Werktagen um - oder abzumelden, tut er das aber nicht, hat zunächstmal der bisherige Halten den "Schwarzen Peter". Hat der Verkäufer nämlich beim Verkauf (was ja üblich ist) Fahrzeug samt Kennzeichen und Papiere aus der Hand gegeben, hat er nicht mehr so einfach die Möglichkeit, das Auto (so es der Käufer eben nicht stilllegt) abzumelden.
Zum Abmelden benötigt man nunmal die KFZ-Kennzeichen (Entwertung der Plaketten), Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein... Nun könnte man natürlich den oft publizierten Tipp geben, das KFZ vor dem Verkauf abzumelden.
Aber was, wenn man als Verkäufer keine Garage zur Verfügung hat, in welcher man das abgemeldete Fahrzeug unterstellen kann (abgemeldete KFZ dürfen nicht auf öffentlichem Grund abgestellt werden)?
Und was, wenn eben doch eine Probefahrt verlangt wird?
Hier beißt sich die sprichwörtliche Katze eben in den ebenso sprichwörtlichen Schwanz. Denn, ein Käufer wird aus gutem Grund kein Auto kaufen, ohne die Papiere in Empfang zu nehmen, während (wie schon erwähnt) eine Abmeldung im Nachhinein ohne Papiere nicht so einfach möglich ist.
Oftmals werden Fahrzeuge von unseriösen "fliegenden Händlern" angemeldet nach Osteuropa verkauft und dort mit der deutschen Zulassung ewig weitergefahren.
Eventuelle Bußgelder für Verkehrsvergehen aller Art, werden natürlich vom bisherigen Halter verlangt. Die KFZ-Versicherung samt KFZ-Steuer läuft ebenfalls weiter, da das KFZ ja nicht vom bisherigen Halter stillgelegt werden kann...
Seien Sie also auf der Hut, wenn ein Interessent ein auffälliges Interesse daran zeigt, dass das Auto angemeldet übergeben wird!
Wir kaufen auch abgemeldete Fahrzeuge problemlos an, da wir (wie jeder gewerbliche Händler) über Überführungskennzeichen verfügen.
Sollten Sie es aus zeitlichen (oder anderweitigen Gründen) nicht schaffen, das KFZ vor Übergabe abzumelden, erledigen wir dies zuverlässig innerhalb von
3 Werktagen für Sie!
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