• Bedingungen für Arbeitnehmer o. Selbstständige
zur Bewilligung einer Autofinanzierung
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Faustregel: Finanzierung eines Autos ohne Schufa, ja.
Ohne Einkommen, nirgends!
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Bei Angestellten, Arbeitnehmern oder sonstigen Lohnempfängern,
reichen bei den meisten Banken die aktuellen drei letzten Verdienst-
bescheinigungen als Nachweis eines gesicherten Einkommens aus.
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Will ein Selbstständiger, freiberuflich Tätiger oder ein Unternehmer ein Fahrzeug finanzieren, verlangen die meisten Banken, Leasinggesellschaften oder sonstige Finanzierungssgesellschaften die Vorlage der letzten Einkommenssteuererklärung, um einer
Fahrzeugfinanzierung zuzustimmen.
Auch ist bei den meisten Kreditinstituten (in welcher Form auch immer) eine "saubere" Schufa (also keine negativen Einträge)
Bedingung, um über eine Finanzierung ein Auto zu bekommen.
Selbst der schon sprichwörtliche "Schweizer Kredit" kommt nicht gänzlich ohne einer Auskunft / Nachfrage bzgl. der Kreditwürdigkeit des Antragsstellers aus.
Generell scheint es so zu sein, dass bei den meisten deutschen Autofinanzierungsbanken ein Arbeitnehmer leichter an eine Autofinanzierung kommt, als ein Unternehmer, Selbstständiger oder Freiberufler.
Reichen bei einer herkömmlichen Kreditbank zur Bewilligung des Antrages eines Angestellten drei Verdienstnachweise, so wird der Selbstständige bei nur dreimonatiger nachgewiesener Erwerbstätigkeit (so er ohne Bürgen oder sonstige Sicherheiten ist) von den meisten Kreditinstituten in Deutschland keine Finanzierung bewilligt bekommen.
Weder eine Neuwagenfinanzierung noch einen Kredit für einen Gebrauchtwagen. Denn letztlich ist ein Neuwagen für den Kreditgeber (auch aufgrund der hohen Wertminderung im ersten Jahr) genausowenig zur Absicherung der Ratenfinanzierung geeignet, wie ein Gebrauchtwagen.
Abschließend sollte noch erwähnt werden, dass die Volljährigkeit (in Deutschland 18 Jahre) bei Antragstellung als unabdingbare Voraussetzung zur Bewilligung
erfüllt sein muss.
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